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"Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der
Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend,
konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch
Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und
staatliche Machtüberschreitung zu sichern."
(§ 1 Abs.3 Berufsordnung für Rechtsanwälte )
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